In Übereinstimmung mit den Richtlinien der zuständigen Behörden wurden jedoch folgende Ausnahmen festgelegt:

Personen, die direkt aus den Staaten und/oder Regionen der Europäischen Union oder aus Staaten und/oder Regionen des Schengen-Raums und assoziierten Staaten des Schengen-Raums kommen und sich derzeit auf der sogenannten grünen Liste des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten befinden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, wird die Einreise in die Republik Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie vor Beginn der COVID-19-Pandemie ermöglicht (sie müssen weder einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen noch in die Selbstisolation gehen), wenn sie keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen und keinen engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten. Eine Grafik der Länder, nach Farben entsprechend dem Risiko von COVID-19, finden Sie auf der Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Wenn die oben genannten Personen bei Grenzübertritt in die Republik Kroatien durch andere Länder/Regionen ohne Aufenthalt gereist sind, müssen sie am Grenzübergang nachweisen, dass sie sich nicht in Transitgebieten aufgehalten haben. In diesem Fall müssen sie weder einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen, noch sich in die Selbstisolation begeben.

Ausnahmen: Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste von Personen, die aus einem EU/EWR Mitgliedstaat/Region, die sich auf der sogenannten roten Liste befindet, einreisen und keinen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen müssen. Die Reisenden können über die in kroatischer, deutscher oder englischer Sprache verfügbare Website oder am Grenzübergang selbst überprüfen, ob sie die Bedingungen für eine Ausnahme von dieser Entscheidung erfüllen.

*Allen anderen Passagieren, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, die aus EU- / EWR-Mitgliedstaaten / Regionen in die Republik Kroatien einreisen und sich derzeit nicht auf der sogenannten grünen Liste befinden, ist die Einreise in die Republik Kroatien unter folgenden Vorlagen möglich:

Vorlage eines Zertifikats über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkanntengemeinsamen Liste zuSchnelltests für Antigene aufgeführt ist, sofern das vorliegende Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vom Testdatum bis zur Ankunft am Grenzübergang ist.

Bei einem Antigen-Schnelltest und einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen in der Republik Kroatien muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Datum der Ausstellung dieses Tests erneut durchgeführt werden.

Vorlage eines Impfpasses für Personen bei denen 14 Tage von der Impfung mit der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs oder mit einer Einzeldosis-Impfung im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs, vergangen sind.

Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Absatz 1 dieses Absatzes, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei dieser Test vor höchstens 180 Tagen durchgeführt wurde und beim Grenzübergang älter als 11 Tage ist oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Bescheinigung über eine COVID-19 Genesung.

Bestimmung der Selbstisolation bei Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit einen PCR oder eine Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Kroatien zu machen. Im Fall, dass ein Test nicht durchgeführt werden kann, dauert die Selbstisolation 10 Tage.

Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums und der Schengen-Länder sowie deren Familienangehörige und Drittstaatsangehörige, die gemäß der Richtlinie 2003/109 / EG des Rates vom 25. November 2003 langfristig ansässig sind, in Bezug auf den Status von Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Wohnsitz und Personen, die nach anderen EU-Richtlinien oder nationalem Recht wohnhaft sind oder über ein nationales Langzeitvisum verfügen, wenn sie aus Drittländern stammen, wird die Einreise in die Republik Kroatien gewährt, wenn sie die oben genannten 4 Einreisebedingungen erfülle

Ausnahmsweise ist es für die oben genannten Personen bei der Einreise in die Republik Kroatien am Grenzübergang nicht erforderlich, einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorzuweisen der nicht älter als 48 Stunden ist, falls sie im Gesundheitswesen arbeiten oder forschen, falls sie Pflegepersonal für ältere Menschen, Grenzarbeiter, Transportpersonal, Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und Personen, die eine Einladung von internationalen Organisationen erhalten und deren physische Präsenz für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeipersonal, humanitäre Helfer und Zivilschutzpersonal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Personen auf der Durchreise, die verpflichtet sind, die Republik Kroatien innerhalb von 12 Stunden nach der Einreise zu verlassen, und Personen, die zwecks Bildung reisen, wie auch Personen, die aufgrund von dringenden persönlichen, familiären, beruflichen oder anderen Gründen geschäftlicher Art einreisen, sich jedoch in der Republik Kroatien nicht länger als 12 Stunden aufhalten.

Allen Reisenden wird empfohlen, das Formular auf der Webseite ENTERCROATIA auszufüllen.

Staatsangehörige von Drittstaaten

Drittstaatsangehörige, die nicht unter die oben genannten Punkte fallen, können unter diesen Bedingungen aus Drittstaaten in die Republik Kroatien einreisen:

Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Gesundheitsforscher und Pflegepersonal für ältere Menschen

Grenzbeamte (sowie z. B. Sportler, wie in den Ausnahmen für Passagiere innerhalb der EU / des EWR angegeben)

Arbeitnehmer im Verkehrssektor

Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von internationalen Organisationen eingeladene Personen, deren physische Anwesenheit für das gute Funktionieren dieser Organisationen erforderlich ist, Militär- und Polizeibeamte sowie Mitarbeiter im humanitären Bereich und im Katastrophenschutz bei der Ausübung ihrer Aufgaben

Passagiere im Transit

Personen, die zu Schulzwecken reisen

Seeleute

Personen, die aus touristischen Gründen reisen und über eine Bescheinigung über die bezahlte Unterbringung in einem Hotel, Campingplatz, Privatunterkunft oder einem gemieteten Boot oder eine andere Art von touristischer Beherbergung vorlegen, oder Eigentümer von Häusern oder Booten in der Republik Kroatien sind

Personen, die aus dringenden persönlichen/familiären Gründen, aus geschäftlichen Gründen oder aus anderen wirtschaftlichen Interessen reisen

Personen, die einen Wohnsitz und eine Arbeitsbewilligung beantragt haben, einschließlich digitaler Nomaden, sofern die zuständige Behörde auf der Grundlage ihres Antrags eine positive Entscheidung getroffen hat.

Personen, auf die in den Punkten 7, 8 und 9 Bezug genommen wird, dürfen in die Republik Kroatien einreisen mit:

Vorlage eines Zertifikats über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, der in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten gemeinsamen Liste zu Schnelltests für Antigene aufgeführt ist, sofern das vorliegende Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vom Testdatum bis zur Ankunft am Grenzübergang ist.

Bei einem Antigen-Schnelltest und einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen in der Republik Kroatien muss der Test bis zum zehnten Tag ab dem Datum der Ausstellung dieses Tests erneut durchgeführt werden.

Vorlage eines Impfpasses für Personen, bei denen 14 Tage von der Impfung mit der zweiten Dosis des COVID-19-Impfstoffs, oder mit einer Einzeldosis-Impfung im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs, vergangen sind.

Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Absatz 1 dieses Absatzes, der bestätigt, dass sich die Person von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion erholt hat, wobei dieser Test vor höchstens 180 Tagen durchgeführt wurde und beim Grenzübergang älter als 11 Tage ist oder gegen Vorlage einer von einem Arzt ausgestellten Bescheinigung über eine COVID-19 Genesung.

Bestimmung der Selbstisolation bei Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit einen PCR oder einen Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in Kroatien zu machen, im Fall, dass ein Test nicht durchgeführt werden kann, dauert die Selbstisolation 10 Tage.

Kinder unter sieben Jahren, die in Begleitung eines Elternteils / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Verpflichtung befreit, ein negatives Testergebnis vorzulegen oder sich in Selbstisolierung zu begeben, wenn Eltern / Erziehungsberechtigte einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest, eine COVID-19 Impfbestätigung, oder eine Krankheitsbescheinigung über eine COVID-19 Genesung haben.

Staatsangehörige der Drittländer, die auf der Liste des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit stehen und denen gegenüber besondere epidemiologische Maßnahmen gelten müssen beim Eintritt in die Republik Kroatien einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ihnen wird außerdem eine obligatorische 14-tägige Selbstisolierung vorgeschrieben, die verkürzt werden kann, wenn die betreffende Person frühestens am siebten Tag der Isolierung auf eigene Kosten einen SARS-CoV-2 PCR-Test in einer der dazu befugten Institutionen durchführen lässt und falls der Test negativ ausfällt.

Bei der Einreise in die Republik Kroatien aus den folgenden Ländern / Regionen werden am Grenzübergang besondere epidemiologische Maßnahmen angewendet:

Republik Südafrika

Brasilien

Sansibar / Tansania

*Passagiere (ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit) aus Ländern, die derzeit unter Anhang I der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und möglichen Aufhebung dieser Beschränkung fallen, nämlich Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, Singapur und Südkorea, Thailand, Uruguay, China und die Sonderverwaltungsregionen der Volksrepublik China - Hongkong und Macao - müssen weder ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis vorlegen, noch unterliegen sie der Selbstisolierung, wenn sie nicht in engem Kontakt mit einer infizierten Person standen und keine Anzeichen einer Krankheit aufweisen. Während ihres Aufenthalts in der Republik Kroatien sind sie verpflichtet, die allgemeinen und besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit zu befolgen.

Die oben genannten Personen, die bis zum Grenzübergang der Republik Kroatien ohne Aufenthalt durch andere Länder/Regionen gereist sind, müssen am Grenzübergang nachweisen, dass sie sich nicht in den Transitgebieten aufgehalten haben und in diesem Fall müssen sie weder einen negativen SARS-CoV-2 PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, noch werden sie sich in die Selbstisolation begeben müssen.

Weitere Information zu den Bestimmungen finden Sie hier.

Personen, die aus humanitären Gründen in die Republik Kroatien einreisen, um Hilfe für die vom Erdbeben betroffenen Gebiete (Gespanschaft Sisak-Moslavina, Gespanschaft Karlovac und Gespanschaft Zagreb) zu leisten, können unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Herkunftsgebiet mit vorheriger Zustimmung des kroatischen Zivilschutzhauptquartiers in die Republik Kroatien einreisen. Diese Personen sind eine Ausnahme und dürfen in die Republik Kroatien einreisen, ohne dass ein negativer SARS-CoV-2 PCR-Test vorgelegt werden muss. Bei der Einreise in die Republik Kroatien wird ihnen auch keine Selbstisolation vorgeschrieben.

Allen ausländischen Passagieren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, empfehlen wir, zwecks der Verkürzung des Verfahrens am Grenzübergang, die Anmeldung im Voraus über das ENTERCROATIA Formular auszufüllen.

https://croatia.hr/de-DE/coron...